Detailinfo Neuerungen Gefahrgut

Gefahrguttransport und Ladegutsicherung

Zielgruppe

  • Alle Unternehmen die mit Versand und Transport von Waren zu tun haben (z.B. Transportunternehmen, Handels- und Industriebetriebe mit Waren- und Ersatzteilversand, etc.).

Details

Termin: 30. Mai 2017, 13.00 bis 17.00 Uhr
Ort: SafeSide Headquarter, Brühlstraße 4, 6713 Ludesch

Bei Transporten sind generell spezielle Vorschriften, einerseits für Ladegutsicherungen und andererseits für Gefahrgut, einzuhalten. Diese Vorschriften dienen gemeinsam dem sicheren Warentransport von A nach B.

Alle am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen, sind gem. ADR verpflichtet die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten. Die Umsetzung der Vorschriften im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten gem. ADR, die sich alle 2 Jahre ändern, sind sehr umfangreich und oft schwer verständlich.

Die Ladung und auch einzelne Teile dieser, müssen auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird.

 

Teilnahmegebühr: 227,- (zzgl. MwSt./Teilnehmer)